Listen

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Auf dieser Seite können Sie Listen erstellen und bearbeiten, die Sie für den Einsatz von Internetfiltern und Priorisierungsregeln benötigen.

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Filterlisten

In der FRITZ!Box können Sie Filterlisten nach Ihren eigenen Anforderungen einrichten. Sie können eine Whitelist  und eine Blacklist erstellen, die Sie zum Erlauben oder Sperren von Internetseiten einrichten können. In den Werkseinstellungen der FRITZ!Box sind beide Listen leer.

Die Listen werden in den Zugangsprofilen für die Kindersicherung aktiviert. In einem Zugangsprofil wird entweder die Blacklist oder die Whitelist aktiviert. Eine Filterliste wirkt sich bei allen Netzwerkgeräten aus, die ein Zugangsprofil verwenden, in dem die Filterliste aktiviert ist.

Erlaubte Internetseiten (Whitelist)

  • In die Whitelist tragen Sie die Internetseiten ein, die erlaubt sein sollen.
  • Eine Whitelist ist sinnvoll, wenn nur einige Internetseiten erlaubt sein sollen und der Zugriff auf die meisten Internetseiten gesperrt sein soll.
  • Netzwerkgeräte, die ein Zugangsprofil mit aktivierter Whitelist verwenden, können ausschließlich die Internetseiten, die in der Whitelist eingetragen sind, aufrufen. Alle anderen Internetseiten sind gesperrt.
  • Eine leere Whitelist ist wirkungslos. Eine leere Whitelist bedeutet nicht, dass keine Internetseiten erlaubt sind. Wenn ein Gerät keinen Zugriff auf das Internet haben soll, dann ordnen Sie dem Gerät das Zugangsprofil "Gesperrt" zu.
  • Sie können maximal 500 Internetseiten in die Whitelist eintragen.

Klicken Sie auf "Bearbeiten", um die Whitelist zu öffnen und zu bearbeiten.

Gesperrte Internetseiten (Blacklist)

  • In die Blacklist tragen Sie Internetseiten ein, die gesperrt sein sollen.
  • Eine Blacklist ist sinnvoll, wenn der Zugriff auf die meisten Internetseiten erlaubt sein soll und nur wenige Seiten gesperrt sein sollen.
  • Netzwerkgeräte, die ein Zugangsprofil mit aktivierter Blacklist verwenden, können die in der Blacklist eingetragenen Internetseiten nicht aufrufen. Alle anderen Internetseiten können aufgerufen werden.
  • Sie können maximal 500 Internetseiten in die Blacklist eintragen.
  • Netzwerkgeräte, die ein Zugangsprofil mit aktivierter Blacklist verwenden, können Internetseiten nicht mehr direkt über die IP-Adresse aufrufen. Das kann zu Problemen führen, wenn sich auf einem Netzwerkgerät Anwendungen befinden, die mit IP-Adressen statt mit DNS-Namen arbeiten. Es kann passieren, dass diese Anwendungen nicht mehr zuverlässig arbeiten, weil zum Beispiel keine Updates mehr durchgeführt werden. Für solche Fälle gibt es die Liste "Erlaubte IP-Adressen", in der Sie IP-Adressen von der Sperrung ausnehmen können.

Klicken Sie auf "Bearbeiten", um die Blacklist zu öffnen und zu bearbeiten.

Erlaubte IP-Adressen

Wenn die Blacklist in einem Zugangsprofil aktiviert ist, dann registriert die FRITZ!Box, wenn Internetseiten direkt über die IP-Adresse aufgerufen werden und trägt diese IP-Adresse in die Liste "Erlaubte IP-Adressen" ein. Die FRITZ!Box trägt die IP-Adressen in die Liste ein, sie gibt sie aber nicht frei. Wenn Sie IP-Adressen für den direkten Aufruf freigeben möchten, dann müssen Sie die IP-Adressen der Liste einzeln freigeben.

Netzwerkanwendungen

Die Liste "Netzwerkanwendungen" steht Ihnen beim Erstellen von Priorisierungsregeln und beim Einrichten der Kindersicherung zur Verfügung. Beim Erstellen einer Priorisierungsregel wählen Sie aus dieser Liste die Netzwerkanwendung aus, deren Nutzung Sie regeln möchten. Beim Einrichten der Kindersicherung können Sie aus dieser Liste die Netzwerkanwendungen auswählen, die Sie sperren möchten.

  • Mit der Schaltfläche "Netzwerkanwendung hinzufügen" können Sie weitere Netzwerkanwendungen in die Liste aufnehmen.
  • Mit der Schaltfläche zum Bearbeiten des Eintrags können Sie das von der Anwendung verwendete Protokoll und die verwendeten Ports ändern.
  • Mit der Schaltfläche zum Löschen eines Eintrags können Sie Netzwerkanwendungen aus der Liste entfernen.

Die in der Liste vorgegebenen Netzwerkanwendungen "Internettelefonie" und "Surfen" können weder bearbeitet noch gelöscht werden.