Der Zugriff auf die feste IP-Adresse [IP-Adresse] wurde durch die Filter für Internetseiten verhindert.

Diese Meldung ist eine Ereignismeldung aus dem Bereich "Internet".

Mit dieser Statusmeldung zeigt die FRITZ!Box an, dass die in der Meldung genannte IP-Adresse nicht aufgerufen werden konnte.

Diese Meldung erscheint, weil das Netzwerkgerät, von dem aus die IP-Adresse aufgerufen wurde, nur ungesperrte Internetseiten aufrufen darf. Diese Einschränkung ist im Zugangsprofil festgelegt, das dieses Netzwerkgerät verwendet: Hier ist die Blacklist als Filter eingestellt.

Filter "Gesperrte Internetseiten (Blacklist)"

Um das Problem zu beheben, müssen Sie die in der Meldung genannte IP-Adresse in der Liste erlaubter IP-Adressen freigeben. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  1. Öffnen Sie in der FRITZ!Box-Benutzeroberfläche im Menü "Internet / Filter" den Tab "Listen".
  2. Klicken Sie im Abschnitt "Filterlisten" hinter "Erlaubte IP-Adressen" auf "bearbeiten". Die Liste erlaubter IP-Adressen wird geöffnet. Sie enthält alle IP-Adressen, die von einem der angeschlossenen Netzwerkgeräte direkt aufgerufen wurden, deren Aufruf aber durch den Filter der FRITZ!Box verhindert wurde.
  3. Setzen Sie in der Spalte "Erlaubt" das Häkchen vor der im Meldungstext angegebenen IP-Adresse.
  4. Bestätigen Sie Ihre Eingaben durch Klick auf "OK".

Die IP-Adresse, die Sie auf diese Weise freigegeben haben, kann nun von allen mit der FRITZ!Box verbundenen Netzwerkgeräten aus aufgerufen werden.

 

Diese Meldung erscheint, wenn für das Netzwerkgerät, von dem aus die IP-Adresse aufgerufen wurde, die Internetnutzung mithilfe von Filtern (Blacklist) eingeschränkt wurde. Die Filtereinstellungen sind im Zugangsprofil des Netzwerkgeräts festgelegt.