Zugangsprofil Gast bearbeiten
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Das Zugangsprofil "Gast" ist in der FRITZ!Box voreingestellt. Alle über den Gastzugang mit der FRITZ!Box verbundenen Netzwerkgeräte bekommen dieses Zugangsprofil zugewiesen.
Die Änderungen, die Sie am Zugangsprofil "Gast" vornehmen, wirken sich auf alle Netzwerkgeräte mit dem Zugangsprofil "Gast" aus.
Klicken Sie zum Speichern Ihrer Einstellungen auf die Schaltfläche "OK". Wenn Sie die Seite verlassen, ohne zu speichern, gehen alle Änderungen verloren.
Name
Der Name kann für die voreingestellten Zugangsprofile "Standard", "Gast", "Unbeschränkt" und "Gesperrt" nicht geändert werden.
Zeitbeschränkung
Mit der Angabe von Zeiträumen legen Sie fest, wann die Internetnutzung erlaubt ist und wann nicht.
Zeitraum
Aktivieren Sie zunächst eine der Einstellungen "immer", "nie" oder "eingeschränkt":
Einstellung | Beschreibung/Bedeutung |
---|---|
immer |
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nie |
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eingeschränkt |
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Beschreibung der Zeittafel:
- Auf der Zeittafel können Sie eintragen, wann die Internenutzung an den einzelnen Wochentagen erlaubt ist und wann nicht.
- Blaue Markierung: In den Zeiträumen, die auf der Zeittafel blau markiert sind, ist die Internetnutzung erlaubt.
- Keine blaue Markierung: In den Zeiträumen ohne blaue Markierung ist die Internetnutzung nicht erlaubt.
- Ein Tag ist in 15-Minuten-Einheiten aufgeteilt.
So markieren Sie Zeiträume auf der Zeittafel: Klicken und Ziehen
- Positionieren Sie den Mauszeiger am Startzeitpunkt.
- Drücken Sie die linke Maustaste und ziehen Sie den Mauszeiger bis zum gewünschten Ende der Nutzungszeit.
- Sollen die nachfolgenden Tage dieselbe Markierung erhalten, dann ziehen Sie den Mauszeiger einfach nach unten.
Zum Entfernen von Markierungen gehen Sie genauso vor wie beim Markieren.
Filter für Internetseiten
Es gibt die Filterlisten Blacklist und Whitelist mit denen Sie den Zugriff auf Internetseiten erlauben oder sperren können.
- Sie können innerhalb eines Zugangsprofils genau eine der beiden Listen verwenden, entweder die Blacklist oder die Whitelist.
- Sie müssen die Internetseiten selbst in die Listen eintragen. Es sind keine Internetseiten voreingestellt.
Blacklist |
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Whitelist |
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Internetseiten filtern
Aktivieren Sie diese Einstellung, wenn Sie Filterlisten verwenden möchten.
HTTPS-Abfragen erlauben
Wählen Sie diese Einstellung aus, wenn Sie HTTPS-Abfragen erlauben möchten.
HTTPS wird zum Beispiel für die Nutzung von Facebook, Gmail und Online-Banking verwendet. HTTPS-Abfragen sind entweder alle erlaubt oder alle gesperrt. Es ist nicht möglich mit Filterlisten einige HTTPS-Abfragen zu erlauben und andere zu verbieten
Wenn diese Einstellung nicht aktiviert ist, dann sind HTTPS-Abfragen gesperrt. Es können keine Internetseiten über das Protokoll HTTPS aufgerufen werden. Auch der Eintrag solcher Seiten in die Whitelist ermöglicht nicht den Aufruf der Seiten.
Wenn diese Einstellung aktiviert ist, dann sind HTTPS-Abfragen erlaubt. Alle Internetseiten, die über das Protokoll HTTPS erreichbar sind, können aufgerufen werden. Ein Eintrag einer HTTPS-Internetseite in die Blacklist verhindert nicht den Aufruf der Seite.
Internetseiten erlauben (Whitelist)
Wählen Sie diese Einstellung aus, wenn Sie nur die Internetseiten aus der Whitelist erlauben möchten. Die Whitelist können Sie im Bereich "Internet / Filter / Listen" selbst erstellen.
Internetseiten sperren (Blacklist)
Wählen Sie diese Einstellung aus, wenn Sie die Internetseiten aus der Blacklist sperren möchten. Die Blacklist können Sie im Bereich "Internet / Filter / Listen" selbst erstellen.
Wenn eine Blacklist verwendet wird, dann können Internetseiten nur noch mit ihrem Namen (URL) aufgerufen werden. Der Aufruf mit der IP-Adresse ist nicht mehr möglich. Werden trotzdem IP-Adressen aufgerufen, dann werden sie automatisch in die Liste erlaubter IP-Adressen eingetragen. In der Liste erlaubter IP-Adressen können Sie die IP-Adressen einzeln freigeben. Freigegebene IP-Adressen können aufgerufen werden.
jugendgefährdende Internetseiten sperren (BPjM-Modul)
Wenn Sie die Blacklist ausgewählt haben, dann können Sie zusätzlich die Internetseiten aus dem BPjM-Modul sperren. Das BPjM-Modul wird von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erstellt.
Gesperrte Netzwerkanwendungen
Sie haben hier die Möglichkeit, Netzwerkanwendungen für die Internetnutzung zu sperren. Wählen Sie aus der Ausklappliste die Netzwerkanwendungen aus.
Im Bereich "Internet / Filter / Listen" können Sie die Liste mit den Netzwerkanwendungen bearbeiten.