Störsicherheit
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Beim Aufbau der DSL-Verbindung werden zwischen der Vermittlungsstelle und der FRITZ!Box spezifische Verbindungsparameter ausgehandelt. Störungen, die in Spitzenlastzeiten oder durch elektrische Geräte im Haushalt ausgelöst werden, können während dieser Aushandlung unter Umständen nicht berücksichtigt werden.
Störsicherheit anpassen
Um die Stabilität gegenüber Störimpulsen zu erhöhen, können Sie die Einstellungen Ihrer FRITZ!Box soweit wie nötig in Richtung "maximale Stabilität" verschieben. Ändern Sie die bestehenden Einstellungen nicht, wenn Ihre DSL-Verbindung stabil ist.
- Verschieben Sie die Regler schrittweise in Richtung "maximale Stabilität", bis die DSL-Verbindung wieder stabil ist.
Beachten Sie, dass sich dabei die Übertragungsgeschwindigkeit der DSL-Verbindung zunehmend verringert.
- Klicken Sie auf "Übernehmen", um Ihre Einstellungen an die FRITZ!Box zu übergeben. Die DSL-Verbindung wird dann mit den geänderten Parametern neu hergestellt.
Diese Einstellungen werden nicht von allen Gegenstellen unterstützt. Falls sich die DSL-Verbindungsprobleme auf diese Weise nicht beheben lassen, verändern Sie die Einstellungen bitte wieder auf "maximale Performance".
Angestrebte Störabstandsmarge | Der Störabstand, auch als Signal-Rausch-Verhältnis bezeichnet, ist ein Maß für die Qualität des DSL-Signals. Die DSL-Verbindung ist umso stabiler, je höher der Störabstand ist. Der Störabstand kann nicht beeinflusst werden. |
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Impulsstörfestigkeit (INP) | Mithilfe von Impulse Noise Protection kann die Störfestigkeit der DSL-Verbindung gegenüber Störimpulsen erhöht werden. Wenn Sie diesen Regler schrittweise in Richtung "maximale Stabilität" verschieben, handelt die FRITZ!Box die DSL-Verbindung unter Einsatz derartiger Techniken aus, sodass die Verbindung zunehmend an Störfestigkeit gewinnt. |
Erkennung von Funkstörungen (RFI) | Unter Umständen stören nahe gelegene Rundfunksender die DSL-Kommunikation (RFI: Radio Frequency Interference). Dies wird von der FRITZ!Box normalerweise automatisch erkannt. Wenn diese Erkennung nicht korrekt funktioniert oder wenn ein weiterer Störer hinzukommt, können Sie durch schrittweises Verschieben dieses Reglers in Richtung "maximale Stabilität" die DSL-Verbindung verbessern. |
Vorherige DSL-Version verwenden
Die DSL-Version ist Bestandteil von FRITZ!OS. Mit jedem FRITZ!OS wird die DSL-Version weiterentwickelt. Mit der Installation des aktuellen FRITZ!OS bringen Sie Ihre FRITZ!Box auf den aktuellen Stand der DSL-Technik.
In einzelnen Fällen (zum Beispiel an DSL-Anschlüssen mit veraltetem DSLAM) kann es vorkommen, dass die FRITZ!Box nur mit bestimmten DSL-Versionen eine stabile DSL-Verbindung herstellen kann.
Mit der Funktion "Vorherige DSL-Version verwenden" können Sie die vorherige DSL-Version in der FRITZ!Box aktivieren:
- Aktivieren Sie "Vorherige DSL-Version verwenden".
- Klicken Sie auf "Übernehmen".
Die vorherige DSL-Version wird aktiviert und die FRITZ!Box anschließend neu gestartet. Der Neustart dauert ungefähr zwei Minuten.
Senden Sie Feedback, wenn der Fehler durch den Einsatz der vorherigen DSL-Version behoben werden konnte. Wechseln Sie dazu auf den Tab "Feedback".
Durch Ihr Feedback unterstützen Sie AVM bei der Optimierung der DSL-Leistungsfähigkeit der FRITZ!Box.
Annex-Einstellungen
Wählen Sie den Annex aus, der an Ihrem DSL-Anschluss verwendet wird. Die folgende Tabelle unterstützt Sie bei der Auswahl. Die Angaben in der Tabelle sind jedoch ohne Gewähr.
Wichtig:
Wenn Sie den falschen Annex-Typ auswählen, kann das zu einer Störung der Telefoniefunktion führen. Unter Umständen ist keine DSL-Synchronisation möglich.
Annex A | Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Antigua, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Barbuda, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire), Eritrea, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Israel, Italien, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea), Korea (Republik Korea, Südkorea), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Litauen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Marokko, Marshallinseln, Mauretainien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldau (Republik), Monaco, Mongolei, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Norwegen, Oman, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Rumänien, Sahara, Salomonen, Sambia, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Somalia, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Südafrika, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Turks- und Caicosinseln, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Uruguay, USA, Usbekistan, Vanuatu, Vatikanstaat, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Weißrussland (Belarus), Zentralafrikanische Republik |
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Annex B | Deutschland, Slowakei |
Annex A und Annex B | Angola, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Griechenland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Russische Föderation, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern |