Zugangsprofil Standard bearbeiten
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Das Zugangsprofil "Standard" ist in der FRITZ!Box voreingestellt. Alle neu bei der FRITZ!Box angemeldeten Netzwerkgeräte erhalten automatisch dieses Zugangsprofil.
Die Änderungen, die Sie am Zugangsprofil "Standard" vornehmen, wirken sich auf alle Netzwerkgeräte aus, die "Standard" als Zugangsprofil haben.
Klicken Sie zum Speichern Ihrer Einstellungen auf die Schaltfläche "OK". Wenn Sie die Seite verlassen, ohne zu speichern, gehen alle Änderungen verloren.
Name
Der Name kann für die voreingestellten Zugangsprofile "Standard", "Gast", "Unbeschränkt" und "Gesperrt" nicht geändert werden.
Zeitbeschränkung
Mit der Angabe von Zeiträumen legen Sie fest, wann die Internetnutzung erlaubt ist und wann nicht.
Zeitraum
Aktivieren Sie zunächst eine der Einstellungen "immer", "nie" oder "eingeschränkt":
Einstellung | Beschreibung/Bedeutung |
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immer |
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nie |
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eingeschränkt |
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Beschreibung der Zeittafel:
- Auf der Zeittafel können Sie eintragen, wann die Internenutzung an den einzelnen Wochentagen erlaubt ist und wann nicht.
- Blaue Markierung: In den Zeiträumen, die auf der Zeittafel blau markiert sind, ist die Internetnutzung erlaubt.
- Keine blaue Markierung: In den Zeiträumen ohne blaue Markierung ist die Internetnutzung nicht erlaubt.
- Ein Tag ist in 15-Minuten-Einheiten aufgeteilt.
So markieren Sie Zeiträume auf der Zeittafel: Klicken und Ziehen
- Positionieren Sie den Mauszeiger am Startzeitpunkt.
- Drücken Sie die linke Maustaste und ziehen Sie den Mauszeiger bis zum gewünschten Ende der Nutzungszeit.
- Sollen die nachfolgenden Tage dieselbe Markierung erhalten, dann ziehen Sie den Mauszeiger einfach nach unten.
Zum Entfernen von Markierungen gehen Sie genauso vor wie beim Markieren.
Nutzung des Gastzugangs gesperrt
Mit dieser Einstellung legen Sie fest, ob Geräte, denen dieses Zugangsprofil zugeordnet ist, sich über den Gastzugang bei der FRITZ!Box anmelden dürfen oder nicht.
Einstellung | Bedeutung |
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Filter für Internetseiten
Mithilfe der beiden Filterlisten Blacklist und Whitelist können Sie den Zugriff auf Internetseiten erlauben oder sperren.
- In den Filterlisten sind keine Internetseiten voreingestellt. Das heißt, ab Werk gibt es keine Einschränkungen beim Zugriff auf Internetseiten. Jede Internetseite kann aufgerufen werden.
- Sie müssen die Internetseiten, die Sie erlauben oder sperren möchten, selbst in die Listen eintragen.
- Der Zugriff auf Internetseiten über https ist werksseitig nicht eingeschränkt. Wenn Sie den Zugriff auf https-Seiten sperren wollen, dann müssen Sie die Seiten in der Blacklist eintragen. Es können nur komplette Domains gesperrt werden. Es ist bei https nicht möglich einzelne Subdomains, Pfade oder IP-Adressen zu sperren.
- Sie können für ein Zugangsprofil genau eine der beiden Listen verwenden, entweder die Blacklist oder die Whitelist.
- Beachten Sie beim Bearbeiten der Listen die HInweise in den Hilfeseiten.
Blacklist |
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Whitelist |
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Internetseiten filtern
Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie Filterlisten verwenden möchten.
Wenn diese Option aktiviert wird, dann ist die voreingestellte Auswahl "Internetseiten sperren (Blacklist)".
Internetseiten erlauben (Whitelist)
Wählen Sie diese Einstellung aus, wenn Sie nur die Internetseiten aus der Whitelist erlauben möchten. Die Whitelist können Sie im Bereich "Internet / Filter / Listen" selbst erstellen.
Internetseiten sperren (Blacklist)
Wählen Sie diese Einstellung aus, wenn Sie die Internetseiten aus der Blacklist sperren möchten. Die Blacklist können Sie im Bereich "Internet / Filter / Listen" selbst erstellen.
Wenn eine Blacklist verwendet wird, dann können Internetseiten nur noch mit ihrem Namen (URL) aufgerufen werden. Der Aufruf mit der IP-Adresse ist nicht mehr möglich. Werden trotzdem IP-Adressen aufgerufen, dann werden sie automatisch in die Liste erlaubter IP-Adressen eingetragen. In der Liste erlaubter IP-Adressen können Sie die IP-Adressen einzeln freigeben. Freigegebene IP-Adressen können aufgerufen werden.
jugendgefährdende Internetseiten sperren (BPjM-Modul)
Wenn Sie die Blacklist ausgewählt haben, dann können Sie zusätzlich die Internetseiten aus dem BPjM-Modul sperren. Das BPjM-Modul wird von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erstellt.
Gesperrte Netzwerkanwendungen
Sie haben hier die Möglichkeit, Netzwerkanwendungen für die Internetnutzung zu sperren. Wählen Sie aus der Ausklappliste die Netzwerkanwendungen aus.
Im Bereich "Internet / Filter / Listen" können Sie die Liste mit den Netzwerkanwendungen bearbeiten.
Zugeordnete Netzwerkgeräte
In der Tabelle werden die Geräte aufgelistet, denen dieses Zugangsprofil zugeordnet ist. Die Geräte sind in alphabetischer Reihenfolge in der Tabelle eingetragen.
Zugangsprofil einem Netzwerkgerät zuweisen:
- Wählen Sie im Menü "Internet / Filter" den Tab "Kindersicherung" aus.
- Suchen Sie in der Tabelle das Netzwerkgerät.
- Wählen Sie für das Netzwerkgerät in der Spalte "Zugangsprofile" das Zugangsprofil aus.